Rhenus Alpina AG: inakzeptable Verschlechterungen

Weg von Gesamtarbeitsverträgen Richtung neue Arbeitsverträge mit inakzeptablen Verschlechterungen

Nach acht Monaten Wartezeit seit der Bildung der neuen Holding hat Rhenus Alpina jetzt ihre neuen, einheitlichen Arbeitsbedingungen bekannt gegeben – im Alleingang, ohne Verhandlungen mit Gewerkschaften oder Personalvertretungen. Alle Holdingsgesellschaften (ausser CargoLogic, ex-Swissair Handling, auf dem Zürcher Flughafen) sollen ab 1. Januar 2006 neue Arbeitsbedingungen erhalten. Betroffen von dieser Massnahme sind u.a. Mitarbeitende unter den Bedingungen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit dem SEV, mit Unia und KV Basel. Statt sich nach den besten Arbeitsbedingungen innerhalb der Holding zu orientieren, gibt es zahlreiche Verschlechterungen für die ca. 700 Betroffenen in zahlreichen Standorten in der Schweiz, unter anderem:

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eine 42,5 statt 41 Stundenwoche – für viele eine Verlängerung – dies in einer Zeit von hoher Arbeitslosigkeit. Es ist bemerkenswert, dass es in den Betrieben im Raum Schaffhausen, die zurzeit eine 45 Stundenwoche haben, keine Vereinheitlichung bzw. Verbesserung geben soll; diese überlange Arbeitszeit soll intakt bleiben. (Positiv zu vermerken ist die Einführung der 5. Ferienwoche für Mitarbeitende unter 50.)

künftig sollen die Mitarbeitenden auch die Hälfte der Krankentaggeld- und Unfallversicherungen bezahlen.

keine Regelung der Mindestlöhne mehr

keine Verhandlungen mehr mit unabhängigen Gewerkschaften und somit zurück zu den Bedingungen vor 1911, vor dem Abschluss des ersten GAV im Basler Rheinhafen. Künftig will die Firma allein entscheiden. Rhenus Alpina verlässt den Weg der Sozialpartnerschaft – ausserbetrieblich sowie innerbetrieblich. Hier folgt die Schweizer Niederlassung der Rethmann-Konzerne (Remondis) den schlechten Beispielen des Mutterhauses in Deutschland.

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Nachdem die Firma seit fast einem Jahr an diesem Projekt gearbeitet hat, soll es nun aber rasch vorwärts gehen. Die Mitarbeiter sollen Ende August ihre neuen Arbeitsverträge mit neuen Reglementen usw. erhalten und dann bis 14. September (d.h. innerhalb von nur etwa 10 Arbeitstagen) entscheiden, ob sie diese Verschlechterungen freiwillig akzeptieren oder via Änderungskündigung oder ihre berufliche Zukunft ausserhalb des Konzerns suchen wollen!

Auch mit Blick auf die Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vom 25. September ist dieser Entscheid falsch – die Öffnung eines weiteren Teiles (hauptsächlich in den Grenzgebieten) der Logistikbranche zu unkontrollierten Arbeitsbedingungen bringt die Gefahr zu mehr prekären Stellen mit Arbeit ab Abruf ohne Mindestlohn mit sich. Auch hier vergisst die Firma ihre soziale Verantwortung und gefährdet somit das Abstimmungs-Resultat.

Die Gewerkschaften betrachten diesen einseitigen Entscheid als inakzeptabel. Sie bieten allen Betroffenen ihre Unterstützung mit Beratung an, und um die Betroffenen zu konsultieren - ob Betriebs- oder Büroangestellte - laden sie zu offenen Gewerkschaftsversammlungen ein.

 

Kontakte

Unia: Nick Bramley, 061 686 73 96, nick.bramley[at]unia.ch

SEV: François Gatabin 031 357 57 13, francois.gatabin[at]sev-online.ch