Info über neue Ladenöffnungszeiten Basel-Stadt

Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr

Samstag bis 18.00 Uhr

 

Seit dem 14. August 2005 ist das neue Ruhetags- und Ladenschlussgesetz in Kraft. Das heisst, neu können die Verkaufslokale von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr öffnen und am Samstag neu bis 18.00 Uhr.

 

Damit die administrativen Umstellungen in den Betrieben vorgenommen werden können sowie die Benachrichtigung der Kundschaft seriös gemacht werden kann, hat das Amt für Arbeit und Wirtschaft eine Ausnahmebewilligung erteilt. Diese sieht vor, dass bis Ende September 2005, die alten Ladenöffnungszeiten werktags 18.30-19.00 Uhr, ausser donnerstags bis 21.00 Uhr, und samstags bis 17.00 Uhr beibehalten werden können. Es steht den Läden jedoch frei, auch schon von dem neuen Gesetz gebrauch zu machen. Nach dieser Übergangsfrist wird das neue Gesetz sowie der Gesamtarbeitsvertrag für das Verkaufspersonal anfangs Oktober in Kraft treten.

 

Wir konnten den neuen Ladenöffnungszeiten nur zustimmen, wenn sich eine Regelung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal in Basel-Stadt aushandeln lässt. Die Verhandlungen wurden mit dem Verein Detailhandel  geführt. Diesem Verein sind nach eigenen Angaben rund 80% der Arbeitgeber im Detailhandel Basel-Stadt angeschlossen und so auch deren Personal, das diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist.

 

Sie können gerne diesen Gesamtarbeitsvertrag bei uns bestellen:

Silvia.dellaquila[at]unia.ch oder annette.riggenbach[at]unia.ch