Amt für Wirtschaft und Arbeit verhöhnt das Arbeitsgesetz

Hinter dem Rücken der Gewerkschaft Unia und dem Verkaufspersonal lädt heute Nachmittag das Arbeitsinspektorat die Filialleitungen des St. Jakob-Parks zu einem Infoanlass. Titel der Veranstaltung: „Wie lassen sich zusätzliche bezahlte Pausen vermeiden? “. Statt das Arbeitsgesetz, und damit den Arbeitnehmendenschutz, durchzusetzen, was der Auftrag des AWA ist, will das AWA den Läden helfen, das Gesetz zu umgehen. Jetzt muss der zuständige Regierungsrat handeln und sein Amt in die Pflicht nehmen!

Seit letztem Herbst kämpft die Unia im Verkaufsparadies St. Jakobs-Park für den Schutz der Gesundheit des Verkaufspersonals, welches ohne Tageslicht im St. Jakobs-Park arbeiten muss. Die Unia hat das AWA aufgefordert den rechtmässigen Zustand herzustellen und die Läden zu verpflichten, den Arbeitnehmenden als Sofortmassnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und bezahlten Pausen mit Tageslicht (Lichtpausen) zu gewähren.

Statt dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen hat das AWA fast vier Monate nichts gemacht und keine Verfügung erlassen!

AWA muss Lichtpausen verordnen

Ganz im Gegenteil: Das AWA lädt für heute Nachmittag die Filialleitungen des St. Jakobs-Park zu einer Info-Veranstaltung über Möglichkeiten zur Umgehung der Gesundheitsschutzbestimmungen ein. Gemäss Arbeitsgesetz und Wegleitung des SECO muss das AWA aber mindestens als Sofortmassnahme die bezahlten Lichtpausen verordnen, mindestens so lange bis alle bauliche und betriebliche Massnahmen umgesetzt sind, um die Gesundheit des Verkaufspersonals zu gewährleisten.
 
Unia behält sich rechtliche Schritte vor

Dieses Vorgehen des AWA ist skandalös und kann nicht akzeptiert werden. Wenn das AWA seinem Auftrag nicht nachkommt, ist die Regierung gefragt!

Die Unia verlangt, dass das AWA jetzt umgehend und ohne Kompromisse das Gesetz respektiert und die bezahlten Pausen verordnet. Falls dies nicht umgehend geschieht, behält sich die Unia auch alle rechtlichen Schritte gegen das AWA wegen Amtspflichtverletzung etc. vor.

20 Minuten zusätzliche Pausen: das Bundesgericht hat klar für den Gesundheitsschutz entschieden.

Der Bundesgerichtsentscheid vom 6. Februar dieses Jahres stützt das Urteil des Genfer Kantonsgerichts, wonach zusätzliche Pausen das wirksamste Mittel zum Schutz der Gesundheit der Angestellten sind. Pro Halbtag müssen zusätzlich zu den normalen Pausen 20 Minuten bezahlte Extrapausen gewährt werden, sofern der Arbeitgeber keine kompensatorischen Massnahmen (z.B. tageslichtähnliche künstliche Beleuchtung, Arbeitsplatzrotation, Freilegung abgedecker Fenster, etc.) unternimmt.

Unia erhält zusätzliche Rechte

Das Urteil hält zudem fest, dass in Zukunft die Gewerkschaft über alle ergriffenen oder nicht ergriffenen Massnahmen informiert werden muss. Auch die Seco-Wegleitung spricht von einem Mitwirkungsrecht, das den Angestellten erlaubt Vorschläge für mehr Tageslicht gegenüber ihrem Arbeitgeber einzubringen. Davon ist man offenbar im St. Jakob-Park weit entfernt, denn weder das Verkaufspersonal noch die Unia Nordwestschweiz wurden zu dieser geheimen Infoveranstaltung eingeladen.