Eurolöhne sind illegal
Die Unia ist empört, dass Straumann ihre Grenzgänger bittet der Auszahlung ihres Gehalts in Euro zuzustimmen und hat im Gegenzug in einem Brief die Geschäftsleitung gebeten, einem Verzicht des Gewinns zuzustimmen. Die Unia lehnt Lohnreduktionen oder Eurolöhne grundsätzlich ab. Das Unternehmerrisiko, wozu auch Währungsschwankungen gehören, darf nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Solche eine Überwälzung des Währungsrisikos auf die Angestellten ist gemäss dem Urteil des Kantonsgerichts Liestal im Fall Stöcklin unzulässig. Eurolöhne auszuzahlen verletzt zudem das Obligationenrecht nach Art. 323b, wonach das Auszahlen der Löhne nur in der gesetzlichen Währung (d.h. Schweizer Franken) erlaubt ist.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Gemäss Gesetz gilt ein klares Diskriminierungsverbot. Alle Arbeitnehmenden haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Wohnsitz. Wer in der Schweiz arbeitet, hat das Recht auf einen Schweizer Lohn. Wenn Unternehmen wie Straumann mit kurzfristigen Massnahmen auf dem Buckel der Arbeitnehmenden die aktuelle Währungskrise austragen, ist das Pflästerlipolitik.
Straumann geht es blendend und will doch sparen
Dass jetzt die Angestellten dafür bluten müssen, ist bei Straumann angesichts des guten Geschäftsergebnisses unverständlich. So konnte man gerade im letzten Jahr umsatz- und renditemässig wiederum kräftig zulegen. Dabei profitierte Straumann auch von rückläufigen negativen Währungseinflüssen.
Bundesrat und Nationalbank stehen in der Pflicht
Es besteht vielmehr ein dringlicher Handlunsbedarf auf Seiten des Bundesrates und der Nationalbank. Die Nationalbank darf jetzt die Wirtschaft nicht im Stich lassen und muss ihrem Auftrag für Preisstabilität sorgen, indem der Schweizer Franken eine Untergrenze nicht unterschreitet.