Dank Unia-Aktion wird AWA Kontrollen im Shopping-Center St. Jakob durchführen
Herr Dolder bestätigte gestern gegenüber der Unia Nordwestschweiz, dass er im Gespräch mit der Center-Leitung sowie den Arbeitgebern ist und die Kontrollen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes durchführen wird. Wie alarmierend die Situation für einige Verkäuferinnen und Verkäufer im St. Jakob-Park ist, zeigt das Beispiel einer Verkäuferin, die wegen mangelndem Tageslicht an Haarausfall leidet (20 Minuten berichtete).
Arbeitgeber müssen Lichtpausen einführen
Da die Gesundheit der Verkäuferinnen und Verkäufer geschützt werden muss und an oberster Stelle steht, verlangt die Unia, dass im St. Jakob-Park der Gesundheitsschutz unverzüglich eingehalten werden muss. Wo den Verkäuferinnen und Verkäufer keine Sicht ins Freie bzw. kein Tageslicht gewährt werden kann, muss der Arbeitgeber gemäss dem Arbeitsgesetz (Art. 15 24 ArGV 3) kompensatorische Massnahmen einführen. Zu den kompensatorischen Massnahmen gehören bezahlte Zusatzpausen von mindestens 20 Minuten pro Halbtag. Diese muss laut dem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2013 der Arbeitgeber tragen.
Auch für AWA-Chef Dolder könnten Lichtpausen die Lösung sein
Die Arbeitgeber sind also verpflichtet Lichtpausen einzuführen und zu bezahlen. Dass Lichtpausen eine Lösung sein könnten, bestätigt auch der Leiter des AWA gegenüber der Unia Nordwestschweiz, da im St. Jakob bauliche Massnahmen keine Option seien.