Das Verkaufspersonal hat ein Recht auf Tageslicht

Die Unia Nordwestschweiz hat heute stellvertretend für die Verkäuferinnen und Verkäufer im St. Jakobs-Park, dem Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Petition überreicht. In der Petition ruft das Verkaufspersonal das AWA auf, unverzüglich Kontrollen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes durchzuführen. Die Unia fordert zudem für alle Angestellten, die im St. Jakob-Park keinen Zugang zum Tageslicht und Blick ins Freie haben, zusätzliche 20 Minuten bezahlte Pausen pro Halbtag, damit diese ans Tageslicht gehen können.

Die gesundheitsschädigenden Folgen des Arbeitens ohne Tageslicht (geschwächtes Immunsystem, Konzentrationsstörungen, Nervosität, Depression, etc.) sind bekannt. Weniger bekannt ist vielleicht, dass vor einem Jahr das Zürcher Verwaltungsgericht in einem wegweisenden Urteil gegen die Migros im Zürcher Shopville entschieden hat, dass den Angestellten – sofern sie weder Tageslicht noch Sicht ins Freie haben – eine zusätzliche 20minütige Pause pro Halbtag zusteht. Von solchen Lichtpausen kann das Verkaufspersonal im Shopping-Center St. Jakob jedoch nur Träumen.

Probleme im St. Jakob sind bekannt

Obwohl dem Leiter des Centers, Daniel Zimmermann, das Problem bekannt ist, bezahlt gemäss einer Umfrage der Unia Nordwestschweiz unter dem Verkaufspersonal kein einziger Betrieb im St. Jakob-Park den Angestellten eine zusätzliche Lichtpause. Schlimmer noch: mehr als die Hälfte der Läden hat nicht einmal Zugang zum gemeinsamen Pausenraum. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass viele Läden im St. Jakob-Park sich nicht an den Gesundheitsschutz bzw. an das Arbeitsgesetz halten. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnung sind im Bereich der Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräume klar. Pausenorte müssen alle Anforderungen zum Schutz der Gesundheit gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Art. 15 und 24 ArGV 3) respektieren. Zu den Minimalbedingungen gehört auch die Sicht ins Freie bzw. Tageslicht.

Forderung nach Kontrollen und 20 Minuten bezahlte Lichtpausen

Kann der Arbeitgeber durch technische oder bauliche Bedingungen seinen Angestellten keine Sicht aufs Freie und kein Tageslicht gewähren, sind obligatorische „kompensatorische“ Massnahmen zu treffen. Dazu können folgende Punkte gehören:

- Rotation der Arbeitnehmenden

- Bezahlte Zusatzpausen mit Tageslicht von mindestens 20 Minuten pro Halbtag

Der Unia Nordwestschweiz sind bisher aufgrund ihrer Umfrage im St. Jakob-Park keine solchen kompensatorischen Massnahmen bekannt. Deshalb verlangt die Unia jetzt vom Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im St. Jakob-Park Kontrollen durchzuführen. Die Leitung des Shopping-Centers St. Jakob, sowie die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat die Tageslicht-Situation unverzüglich zu verbessern.

„Gestohlene“ 160 Stunden Pause pro Jahr

Wenn man dem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts - wonach der Arbeitgeber auch für die kompensatorischen Massnahmen finanziell aufkommen muss – folgen will, dann hätte eine Verkäuferin im St. Jakob bei einer bezahlten 20minütigen Lichtpause pro Halbtag bzw. 40 Minuten Pause pro Tag Anrecht auf 160 Stunden zusätzliche Pause pro Jahr. Gemäss der St. Jakob-Umfrage jedoch bezahlt kein einziger Betrieb diese Pausen. Kein Wunder. Denn bei einem Stundenlohn von 19.- brutto würde das den Arbeitgeber 3040.- pro Jahr zusätzlich kosten. Hier wird einmal mehr auf Kosten der Gesundheit der Angestellten gespart.

Für Rückfragen:

Eva Südbeck-Baur, Leiterin Sektor Tertiär, Unia Nordwestschweiz, 079 559 06 37