Erzenberg-Angestellte reichen Klage wegen missbräuchlicher Kündigung ein

Zahlreiche von der Massenentlassung betroffenen Angestellten der Giesserei Erzenberg in Liestal haben gegen ihren Arbeitgeber eine Beschwerde wegen missbräuchlicher Kündigung eingereicht. Ungenügende Informationen sowie die viel zu kurze Konsultationsfrist verunmöglichten den Angestellten konkrete und tragfähige Lösungen zur Rettung der Stellen zu unterbreiten.

Mitte August verkündete die Geschäftsleitung der Giesserei Erzenberg AG in Liestal, dass sie 49 von 68 Angestellten kündigen wird. Nun klagen die betroffenen Angestellten gegen ihren Arbeitgeber wegen missbräuchlicher Kündigung. Missbräuchlich ist die Kündigung vor allem, weil der Arbeitgeber wichtige Informationen, Daten und Fakten den Angestellten innerhalb der Konsultationsfrist vorenthielt. Angesichts der fehlenden Faktenlage und der viel zu kurzen Konsultationsfrist, ist es den Angestellten unmöglich gewesen, konkrete und tragfähige Lösungsvorschläge zu unterbreiten, um den angekündigten Stellenabbau von 49 Stellen zu verhindern.

 

Patronaler Wohlfahrtsfonds statt Sozialplan?

An der letzten Betriebsversammlung wurde nicht nur die Verlängerung der Konsultationsfrist von der Erzenberg-Leitung zurückgewiesen. Auch die Forderungen nach einem Sozialplan, der Abgangsentschädigungen sowie Frühpensionierungen vorsieht, wurden abgelehnt. Stattdessen will Erzenberg mit einem eigenen Patronalen Wohlfahrtsfond (PWF) die negativen Folgen der Kündigung mildern und soziale Härtefälle vermeiden.

 

Es braucht jetzt transparente und schnelle Infos

Die Unia Nordwestschweiz fordert Erzenberg in Bezug auf den Fonds nun auf, konkrete Zahlen bzw. Massnahmen zu kommunizieren. Die Angestellten müssen jetzt möglichst schnell wissen, mit welchen finanziellen Leistungen sie rechnen können bzw. worin genau die soziale Verpflichtung ihres Arbeitgebers besteht.

 

Erzenberg unterschlägt Jobangebot der Konkurrenz

Ohne frühzeitige Pensionierungen besteht die Gefahr, dass viele ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden werden. Umso fahrlässiger ist es vom Arbeitgeber, wenn er Stellenangebote der Konkurrenz bewusst unterschlägt. So wird berichtet, dass eine Giesserei aus dem Kanton Solothurn Interesse an den von der Massenentlassung betroffenen Angestellten zeigte. Die Giesserei Erzenberg leitete - gemäss einer vertraulichen Quelle - die Info jedoch nicht an die Belegschaft weiter.