Auch beim Basler Lolipop braucht es Verbesserungen

Heute berichtet der Blick über einen Warnstreik in den Berner Lolipop-Filialen. Die Geschäftsleiterin der Süsswaren-Kette ist auch bei der Unia Nordwestschweiz bekannt. Zuletzt hat sie sich geweigert eine Vereinbarung zur Besserstellung ihrer Angestellten zu unterzeichnen. Das Beispiel zeigt einmal mehr: ohne Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel ist das Verkaufspersonal den Interessen des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert.

Die Geschäftsführerin der Süsswaren-Kette Lolipop AG, Frau Alexandra Bisaz, dürfte sich gestern beim einstündigen Warnstreik an die Situation im Januar 2012 erinnert haben. Damals standen in den vier Basler Filialen die Verkäuferinnen kurz vor einem Warnstreik wegen zu tiefen Löhnen, fehlenden Sonntagszuschlägen, Gratis-Arbeit und einem „WC-Verbot“. Kurz vor der Eskalation erhöhte Frau Bisaz auf Druck der Unia die Stundenlöhne von 18 auf 19 Franken. Doch eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft Unia und ihrem Unternehmen wollte sie dann doch nicht unterzeichnen.

 Nur ein GAV bringt mehr Schutz für Verkaufspersonal

Der Warnstreik in Bern und die Probleme in Basel zeigen, dass letztendlich nur ein Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals wirksam schützt. Wenn Arbeitgeber wie Lolipop sich nicht verpflichtet fühlen Mindeststandards einzuhalten, dann braucht es einen Gesamtarbeitsvertrag, der dies regelt. Die Unia Nordwestschweiz unterstützt deshalb die Forderungen der Berner Lolipop-Angestellten. Sie hat gestern vor der Lolipop-Filiale beim Bahnhof SBB die Basler Kundschaft über die Probleme informiert.