Bald dürften auch Maler und Gipser frühzeitig in die verdiente Pension gehen
Die Maler- und Gipser/innen verrichten täglich eine Knochenjob. Die Arbeit ist hart, viele leiden an Rückenschmerzen und Gelenkproblemen; wegen des Termindrucks herrscht oft Stress. Laut Angaben der Verbands-Pensionskasse ist jede und jeder zehnte versicherte Beschäftigte invalid, bei den über 55-Jährigen sind es gar 40 Prozent.
Seit über zwei Jahren diskutieren deshalb Vertreter des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften Unia und Syna ein Frühpensionierungsmodell. Das von der Arbeitsgruppe entwickelte Modell sieht vor, dass Berufstätige, die in den letzten 25 Jahren während mindestens 15 Jahren im Gewerbe tätig waren, ab dem 60 Altersjahr die Arbeitszeit reduzieren und/oder sich ab dem 62 Jahren vorzeitig pensionieren lassen können. Die Regelung soll zu je 0,95 Lohnprozenten durch die Arbeitnehmenden bzw, die Arbeitgeber finanziert werden. Es erlaubt es, 70 Prozent des Lohnausfalls zu kompensieren.
Die SMVG-Delegiertenversammlung in Lugano hat nun mit 57 zu 48 grünes Licht für Verhandlungen über dieses Modell gegeben. Die Unia hofft, dass die Verhandlungen möglichst zügig über die Bühne gehen, damit ältere Maler- und Gipser/innen möglichst bald von der Vorruhestandsregelung profitieren können. Vorruhestandsregelungen gibt es seit längerem im Bauhauptgewerbe (2004), im Dach- und Wandgewerbe (2010) und bei den Malern und Gipsern der Westschweiz (2004). Dem Westschweizer Modell haben sich bereits auch die Kantone Tessin (Gipser) und beide Basel angeschlossen.
Für Rückfragen:
Vincenzo Giovannelli, Mitglied der Sektorleitung Gewerbe
Pepo Hofstetter, Leiter Abteilung Kommunikation und Kampagnen