Mehr als die Hälfte der Lernenden muss illegale Überstunden leisten
Laut Gesetz dürfen Jugendliche in der Lehre Überstunden leisten. Allerdings darf die Arbeitszeit inklusive Überstunden neun Stunden pro Tag nie überschreiten. Die Unia-Umfrage zeigt, dass in vielen Lehrbetrieben diese Regel missachtet wird: Von den befragten Jugendlichen geben 55% an, mindestens einmal im Monat Überstunden leisten zu müssen, 17% davon sogar wöchentlich. In einem Viertel der Fälle bekommen die Lernenden die Überstunden weder ausbezahlt noch können sie diese kompensieren.
Eine Mehrheit der Lernenden (63%) ist mit ihrer Entlöhnung mehr oder weniger zufrieden. Im Verlauf der Lehre nimmt die Unzufriedenheit aber zu, und vor allem im letzten Lehrjahr fühlen sich viele als billige Arbeitskräfte missbraucht, können sie doch gemäss eigener Einschätzung mindestens 75% der Aufgaben einer voll ausgebildeten Fachperson übernehmen.
Unia fordert mehr Kontrollen
Diese Ergebnisse werfen ein schlechtes Licht auf die Arbeitsbedingungen der Auszubildenden und die Attraktivität der Lehre in der Schweiz. Die Lernenden dürfen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Überstunden müssen die Ausnahme bleiben und im Sinne der Ausbildung sein.
Offensichtlich sind die Kontrollen durch die zuständigen kantonalen Berufsbildungsämter ungenügend, und Bussen für fehlbare Lehrbetriebe werden nur sehr selten verhängt. Damit muss jetzt Schluss sein! Die Unia fordert die zuständigen Ämter auf, die Lehrlingsbetriebe besser zu kontrollieren. Zudem sollten die Lehrlingslöhne vor allem im letzten Lehrjahr aufgewertet werden.
»Lehrlingsreport 2013/14
»Mehr Schutz für Lehrlinge! (Petition der Gewerkschaftsjugend, Schweizerischer Gewerkschaftsbund)
Für Rückfragen:
Katja Signer Hofer, Mediensprecherin Unia